Salärabrechnung
Eine Lohnabrechnung wird nur verschickt, wenn sich der Nettobetrag gegenüber dem Vormonat verändert hat.
Lohnansatz
Als öffentlich-rechtliche Institution orientieren wir uns weitgehend an den Vorgaben des Kantons St.Gallen. Dies auch bei den Lohnansätzen. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 7. Februar 2017 die Einführung des Lohnsystems «NeLo» (Neues Lohnsystem) beschlossen. Seit 1. Januar 2019 gilt dieses System auch an der HSG.
Lohnzulagen
Lohnzulagen sind ergänzende Zahlungen und werden separat zum Lohn entrichtet. Haben Sie Anrecht auf Lohnzulagen sind diese auf Ihrer Lohnabrechnung aufgeführt. Bei den ergänzenden Zahlungen bzw. Lohnzulagen handelt es sich um Kinder- und Ausbildungszulagen, Geburtszulagen sowie Treueprämien. Ebenfalls können Zulagen für Einsätze ausserhalb der Dienstzeit abgerechnet werden.
Lohnabzüge
Wer in der Schweiz arbeitet oder wohnt, bezahlt Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invali-denversicherung (IV), berufliche Vorsorge (BV) und Arbeitslosenversicherung (ALV). Diese Beiträge werden Ihnen direkt vom Lohn abgezogen.
Das System der Sozialversicherungen ist relativ komplex. Das System der Schweizer Altersvorsorge beruht auf einem 3-Säulen-Prinzip:
1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV)
Diese Versicherung hat den Auftrag, den Existenzbedarf sicherzustellen. Sie erbringt Leistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall und ist für alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen obligatorisch.
2. Säule: Berufliche Vorsorge (BV)
Die BV ergänzt die AHV und IV und sichert die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards im Alter und bei Invalidität. Beim Tod der oder des Versicherten unterstützt die BV die Hinterbliebenen mit einer Todesfallrente oder einem Todesfallkapital. Alle Arbeitnehmenden, die bei der AHV versichert sind und ein festgelegtes Mindesteinkommen erzielen, sind beitragspflichtig
3. Säule: Individuelle Vorsorge
Diese zusätzliche Selbstvorsorge ist freiwillig und schliesst individuelle Vorsorgelücken. Das Gesetz fördert das Sparen mit der 3. Säule durch steuerliche Anreize.
Die Beträge für die 1. und 2. Säule werden vom Lohn abgezogen.