Stundung
Für eine Ratenvereinbarung oder Stundung der Studiengebühren wenden Sie sich bitte an das Dean's Advisory Office Ihrer Stufe.
Teil- oder Kompleterlass der Studiengebühren
Für Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage mit zeitlicher Dringlichkeit befinden, können die Studiengebühren teilweise oder ganz erlassen werden. Die finanzielle und familiäre Situation der Antragstellenden und deren Eltern ist massgeblich ausschlaggebend.
Das Antragsformular zur Einreichung des Gesuches für einen Teil- oder Kompletterlass der Studiengebühren können Sie im Studentenportal "Compass" herunterladen. An gleicher Stelle finden Sie auch das Reglement des Darlehens- und Stipendienfonds der Universität St.Gallen.
Die Frist für die Einreichung des Antragformulars inkl. sämtlicher Beilagen ist die Zahlungsfrist der Rechnung der Studiengebühren. Bitte beachten Sie, dass neben dem Formular weitere Unterlagen zur Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit angefordert werden. Sie benötigen also etwas Zeit, den Antrag zu vervollständigen. Unvollständig ausgefüllte Formulare werden von uns nicht bearbeitet!